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Einreiseverbote

Fast viermal mehr Einreiseverbote wegen Terrorismus 

fedpol kann zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit Ausländerinnen und Ausländern die Einreise in die Schweiz verbieten oder sie ausweisen. 2025 vervierfachte sich die Zahl der Einreiseverbote. Grund war ein Datensatz von Europol.

fedpol kann gegenüber Ausländerinnen und Ausländern Einreiseverbote und Ausweisungen verfügen. Dies gestützt auf das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration. Diese Massnahmen werden ergriffen, wenn die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet ist. fedpol stützt sich dabei auf eigene Erkenntnisse und auf diejenigen anderer Behörden, insbesondere des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB).

Einreiseverbote20212022202320242025
Terrorismus921981126512
Gewaltextremismus021354
Organisierte Kriminalität2515164345
Verbotener Nachrichtendienst (Spionage)70276753452
Proliferation00001
Total187312173238614

Die Anzahl der Einreiseverbote stieg 2025 im Vergleich zum Vorjahr stark an; der grösste Teil betraf den Bereich Terrorismus. Insbesondere gerichtlich verwertbare Informationen von ausländischen Partnern trugen dazu bei, dass in über 500 Fällen Einreiseverbote ausgesprochen wurden. Zum Beispiel stellte Europol seinen Mitgliedstaaten einen Datensatz zu Angehörigen des «Islamischen Staates» zur Verfügung, die sich im Ausland aufhalten.

Die Zahl der Spionagefälle lag 2025 leicht über dem Durchschnitt der letzten Jahre – 2022 ausgenommen, das durch den Kriegsausbruch in der Ukraine und damit einhergehenden Spionagetätigkeiten verschiedener Länder geprägt war.

fedpol verhängte erstmals ein Einreiseverbot wegen Proliferation, also der Weitergabe von Atomwaffen oder Mitteln zu deren Herstellung.

Ausweisungen20212022202320242025
Terrorismus22432
Gewaltextremismus00001
Organisierte Kriminalität01402
Kriegsverbrechen00010
Total23845
Vollzogen12335
Nicht oder noch nicht vollzogen11510

Ausweisungen wurden 2025 insgesamt fünfmal verfügt. fedpol ordnete gegen zwei terroristische Gefährder sowie gegen zwei Personen im Bereich der organisierten Kriminalität eine Ausweisung an. Erstmals verhängte fedpol eine Ausweisung im Bereich des Gewaltextremismus.

fedpol unterscheidet in der Statistik zwischen vollzogenen und nicht vollzogenen Ausweisungen, da nicht jede Ausweisungsverfügung sofort umgesetzt werden kann. Die Gründe dafür sind das Non-Refoulement-Prinzip* oder laufende Beschwerde- und Strafverfahren.

* Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht (SR 101 – Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1 999 | Fedlex).