Eine Spur bleibt immer: Manchmal ist es ein Haar, manchmal eine Hautzelle. Schlussendlich ergeben mehrere Dutzend von der Polizei ausgewertete Spuren ein DNA-Profil.

Der Weg zum Spurenleger

21 Straftaten, 21 DNA-Tatortspuren, ein Täter. Zehn Monate lang ist er in der Ostschweiz und in Liechtenstein unterwegs: Er begeht einen Einbruchdiebstahl nach dem anderen. Dank europaweiter Zusammenarbeit wird er schliesslich identifiziert.

Von März bis Dezember 2023 kommt es zu 21 Einbruchdiebstählen in der Ostschweiz und im Fürstentum Liechtenstein: in Zürich, St. Gallen, Vaduz, Winterthur und vielen weiteren Ortschaften. Die Polizei verzeichnet Einbrüche in Wohnungen, Einfamilienhäuser und Bürobetriebe, die vorzugsweise in den Abend- und Nachtstunden begangen werden.

Was bleibt nach den Einbrüchen? Aufgebohrte Türen und Fenster. Keine Spur von Finger- oder Handabdrücken – vermutlich waren Handschuhe im Spiel. Doch eine Spur bleibt immer: Manchmal ist es ein Haar, manchmal eine Hautzelle. Schlussendlich ergeben mehrere Dutzend von der Polizei ausgewertete Spuren ein DNA-Profil. Die Analyse der Spuren kommt zu einem klaren Ergebnis: Alle DNA-Tatortspuren stammen von derselben männlichen Person. Eine Recherche in der nationalen DNA-Profil-Datenbank CODIS zeigt aber auch: Die Person ist der Polizei in der Schweiz bisher nicht bekannt.

«Biometrische Daten sind einzigartig und daher der entscheidende Schlüssel, um die Täterschaft zu identifizieren. Egal ob Fingerabdruck, DNA-Profil oder Gesichtsbild – unsere Aufgabe als Polizei ist es, diese Puzzleteile zu einem schlüssigen Gesamtbild zusammenzusetzen, um Vergehen und Verbrechen aufzuklären.»

Axel, Abteilungsleiter Biometrische Identifikation

Im Auftrag der Kantonspolizei Zürich verbreitet fedpol am 30. Mai das DNA-Profil via INTERPOL an ausländische Partnerbehörden und bittet sie um einen Abgleich mit ihren nationalen DNA-Datenbanken. Die Carabinieri in Rom melden einen Treffer: Das DNA-Profil der Spur stimmt mit dem DNA-Profil einer Person überein, die in Italien bereits vorbestraft ist. fedpol nimmt das DNA-Profil aus Italien in die CODIS-Datenbank und überprüft es. Volltreffer: Das DNA-Profil der Carabinieri stimmt mit allen 21 DNA-Profilen der Tatortspuren überein.

Der Spurenleger und mutmassliche Täter bekommt einen Namen.

Prümer Abkommen

Heute beantragen Schweizer Strafverfolgungsbehörden Informationen bei ausländischen Behörden zu DNA-Profilen und Fingerabdrücken über den INTERPOL-Kanal. Dabei wird die Anfrage an jedes Land einzeln verschickt. Eine Garantie auf eine zeitnahe Rückmeldung gibt es nicht. Das soll sich dank dem Prümer Abkommen ändern: Mit einer einzigen Abfrage wird ein automatisierter Abgleich der Datenbanken aller angefragten EU-Länder ausgelöst. So erhält fedpol zukünftig mit nur einer einzelnen Abfrage innerhalb von 24 Stunden die Information: Welche Länder verfügen möglicherweise über wichtige Informationen in einem konkreten Fall?

Doch einen Haken gibt es: Die Carabinieri haben weder Fingerabdrücke noch Fotos des Spurenlegers und mutmasslichen Täters. fedpol fragt bei den albanischen Polizeibehörden nach – dem Herkunftsland des Täters. Und nochmals Volltreffer: Das INTERPOL-NCB (National Central Bureau) in Tirana meldet, dass der mutmassliche Täter in Albanien bereits wegen Einbruchdiebstählen bekannt ist, und liefert ein Fahndungsbild.

Der mutmassliche Täter bekommt ein Gesicht.

Am 20. Dezember verhaftet die Kantonspolizei St. Gallen den Täter. Er war vor seinen Raubzügen in der Schweiz bereits in Norditalien tätig und damals Teil einer kriminellen Bande. Türen und Fenster wird der Täter auch mit Bohrmaschine nicht mehr aufbrechen; heute befindet er sich in Untersuchungshaft.

Damit die Polizei weiss, was die Polizei weiss