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Anzahl Fälle von PMT

Terrorismus­bekämpfung

Mit den polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) kann die Polizei früher und präventiv gegen terroristische Gefährderinnen und Gefährder einschreiten. Die Massnahmen können vom NDB wie auch von den Kantonen bei fedpol beantragt werden; die Umsetzung obliegt den Kantonen.

Zu den möglichen Massnahmen gehören unter anderem eine Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht, ein Kontaktverbot, eine Ein- und Ausgrenzung, ein Ausreiseverbot, die Eingrenzung auf eine Liegenschaft oder die Anordnung einer elektronischen Überwachung und Mobilfunklokalisierung. PMT können vor einem Strafverfahren, nach dem Strafvollzug, unter bestimmten Umständen während eines Strafverfahrens – als Ergänzung zu freiheitsentziehenden Zwangsmassnahmen – und während des Strafvollzugs angewendet werden.

Diese Statistik wurde im Jahresbericht 2022 zum ersten Mal veröffentlicht.

Anträge von Kantonen und NDB2022202320242025
Anträge des NDB1101
Anträge von kantonalen Behörden0444
Anzahl Fälle1545

PMT* 2025, gemäss Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS)

AnträgeRechtskräftige Anordnungen
20222023202420252022202320242025
Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht (Art. 23k BWIS)16341012
Kontaktverbot
(Art. 23/ BWIS)**
0424200060
Ein- und Ausgrenzung
(Art. 23m BWIS)
14231010
Ausreiseverbot
(Art. 23n BWIS)
04110011
Eingrenzung auf eine Liegenschaft
(Art. 23o et 23p BWIS)
00000000
Elektronische Überwachung und Mobilfunklokalisierung
(Art. 23q BWIS)
16321010
Abgewiesene Anträge gab es in den Jahren 2022 bis 2025 keine.

* Pro Fall sind mehrere Massnahmen möglich. Diese Zahlen entsprechen dem Stand vom 31. Dezember 2025. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle Anträge rechtskräftig geworden sind, kann dies auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein:

  • Der Entscheid war noch in Prüfung.
  • Der Entscheid wurde gefällt, war aber noch nicht rechtskräftig (aufgrund der Beschwerdefrist und/oder eines Beschwerdeverfahrens).
  • Die ausstellende Behörde hat ihren Antrag zurückgezogen.
  • Die angeordnete Massnahme wurde mit einer Beschwerde angefochten.

** In den Jahren 2024 und 2025 fiel die Anzahl der Kontaktverbote höher aus als in den Vorjahren. Dies lässt sich dadurch erklären, dass pro Fall mehrere Kontaktverbote beantragt wurden. Diese Massnahmen zielen darauf ab, Verbindungen, welche die Radikalisierung fördern oder begünstigen könnten, so weit wie möglich einzuschränken.

Umsetzung der Massnahmen2022202320242025
Beschwerdeverfahren0112
Strafanzeigen Massnahmenverstösse0010

Terroristische Aktivitäten

Das Gesetz umschreibt terroristische Aktivitäten als «Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die durch die Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen».

Massnahmen für Minderjährige

Auch Kinder und Jugendliche können für radikale Ideologien empfänglich sein und terroristischen Aktivitäten nachgehen. Zahlen aus der Schweiz und dem Ausland zeigen eine steigende Anzahl von radikalisierten Minderjährigen. Die PMT können für Jugendliche ab zwölf Jahren angewendet werden und dienen somit auch ihrem Schutz. In Verbindung mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus stellen die präventiven Massnahmen eine Möglichkeit dar, die Radikalisierung zu stoppen und einzugreifen, bevor die Jugendlichen eine Straftat begehen.

Bedingungen für Massnahmen

Auf präventiver Ebene haben andere Massnahmen der Kantone, seien sie sozialer, integrativer oder therapeutischer Art, stets Vorrang – ebenso wie kantonale Massnahmen zur allgemeinen Bedrohungsprävention sowie solche auf der Grundlage der Strafprozessordnung. Bei Minderjährigen müssen Erziehungs- oder Kindesschutzmassnahmen immer vor PMT angewendet werden. Erst wenn diese ausgeschöpft sind oder keine Wirkung zeigen, dürfen PMT angeordnet werden.