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Verdachtsmeldungen, die fedpol vom Nationalen Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC) der USA übermittelt wurden

Grenzen im Netz?

Heute wird in der Schweiz mindestens jede und jeder vierte Jugendliche dazu aufgefordert, erotische Bilder von sich zu verschicken. Auch 2025 stieg die Anzahl der Verdachtsmeldungen, die bei fedpol eingehen, weiter an.

Das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) in den USA ist für fedpol einer der wichtigsten nicht polizeilichen Partner im Kampf gegen die Pädokriminalität. Internet- oder Social-Media-Plattformen wie Google, Facebook, Instagram, Snapchat und viele mehr sind dazu verpflichtet, der gemeinnützigen US-amerikanischen Organisation verbotene pornografische Inhalte zu melden. Gibt es einen Bezug zur Schweiz, leitet NCMEC die Verdachtsmeldungen an fedpol weiter.

2025 erhielt fedpol 16 750 NCMEC-Meldungen; rund 1 000 mehr als im Vorjahr. Der Anstieg der Verdachtsmeldungen verläuft seit 2021 konstant; dies bedeutet einerseits, dass die Algorithmen der Internet- und Social-Media-Plattformen immer präziser werden und mehr Material entdecken. Andererseits nimmt die Menge an verbotenem pornografischem Material im Netz stetig zu. So sind beispielsweise immer mehr Bilder und Videos im Umlauf, die Kinder und Jugendliche von sich selbst herstellen und verschicken. Oftmals ist sich diese Altersgruppe der potenziellen strafrechtlichen Relevanz und des Missbrauchspotenzials nicht bewusst. Dazu kommt, dass auch Pädokriminelle vermehrt künstliche Intelligenz (KI) nutzen, um kinderpornografische Inhalte zu produzieren. Je leichter zugänglich bild- oder videogenerierende KI ist, desto grösser ist das Gefahrenpotenzial.

Dass in der digitalen Welt immer mehr pädopornografische Inhalte kursieren, veranschaulichen zwei weitere Zahlen: 2025 gingen 863 Meldungen über das Online-Meldeformular, das auf der Website von fedpol zu finden ist, ein. Zusätzlich leitete die Organisation Kinderschutz Schweiz im gleichen Zeitraum 2 432 Meldungen an fedpol weiter.

NCMEC-Meldungen und Rapporte

Total Verdachtsmeldungen

Nach Erhalt der Meldungen prüft fedpol, ob der Inhalt nach Schweizer Recht strafrechtlich relevant ist und trifft die nötigen Abklärungen. Ist der Inhalt strafrechtlich relevant und kann eine mögliche Täterschaft identifiziert werden, leitet fedpol die Fälle mittels sogenannter Rapporte an die Kantone weiter. Ein Rapport kann mehrere Bilder und Videos enthalten und dient den Kantonspolizeien als Grundlage für weitere Ermittlungen und das Eröffnen von Strafverfahren gegen die Täterschaft. 2025 hat fedpol 1 992 Rapporte übermittelt.