Der Hamas-Code

Der Anschlag der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 ist der Auslöser für ein Gesetz, das die Schweiz verändern wird. Der Bundesrat handelt schnell, stuft die Hamas vier Tage nach dem Anschlag als terroristisch ein. Am 22. Oktober 2023 folgt der Auftrag an fedpol: Ein Gesetz zum Verbot der Hamas schaffen. Im Mai 2025 tritt es voraussichtlich in Kraft.

fedpol steht vor der Aufgabe, ein Gesetz zu entwerfen, das die Hamas in der Schweiz verbietet. Die Frist: drei Monate. Eine anspruchsvolle Aufgabe.

Bereits beim Vorentwurf drängen sich einige Fragen auf: Soll das Verbot die gesamte Hamas oder nur den militärischen Flügel betreffen? Die Hamas ist ein komplexes Netz aus Organisationen, finanziellen Kanälen und Propaganda. Dieses Netzwerk juristisch greifbar zu machen, ist schwierig. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das neue Gesetz stehen? Das Nachrichtendienstgesetz scheidet aus, da eine UNO-Resolution fehlt. Auch Notrecht ist keine Option. Nach intensiven Diskussionen fällt der Entscheid auf ein eigenständiges Gesetz nach dem Vorbild des Al-Qaïda/IS-Verbots.

Dieses hat sich bewährt, bietet klare Vorgaben und genügt den Anforderungen. Nach einer Woche steht der Vorentwurf: Die Grundstruktur ist klar, erste Erläuterungen liegen vor. Ein wichtiger Schritt, doch das Gros der Arbeit beginnt erst.

Es folgen interne Konsultationen, Vorkonsultationen, Ämterkonsultationen: Jede Rückmeldung bringt neue Perspektiven und erfordert Anpassungen. Schwarmintelligenz schleift das Gesetz glatt. Der Entwurf wird präziser und klarer. Parallel laufen Übersetzungen, jedes Wort wird sorgfältig geprüft. Dann steht der Entwurf und kann in die Vernehmlassung.

Die ersten Signale sind positiv: Die Parteien sind sich einig, die Kantone fast geschlossen dafür. Kritische Stimmen fragen nach Rechtsstaatlichkeit, Neutralität und der Rolle der Schweiz. fedpol analysiert die Rückmeldungen, passt den Entwurf an und präzisiert die Botschaft – die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf.

Bei der Ämterkonsultation für die Botschaft bleiben wesentliche neue Eingaben aus, die Vorarbeit hat sich bewährt. fedpol bringt letzte Details ein, der Entwurf bleibt stabil. Am 4. September verabschiedet der Bundesrat die Botschaft.

Nun prüfen parlamentarische Kommissionen das Gesetz: Warum wird nur die Hamas verboten? Wann genau greift das Gesetz? Was passiert, wenn Personen die Hamas indirekt unterstützen? fedpol liefert Antworten.

Das Parlament berät. Trotz ausgedehnter Diskussion zeigt sich: Das Verbot der Hamas ist politisch breit abgestützt. Das Gesetz wird unverändert angenommen.

Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen

Das neue Bundesgesetz verbietet die Hamas, ihre Tarn- und Nachfolgeorganisationen sowie Gruppierungen, die in ihrem Namen handeln, in der Schweiz. Zusätzlich kann der Bundesrat Organisationen verbieten, wenn sie in Führung, Zielsetzung oder Mitteln mit der Hamas übereinstimmen.

Das Hamas-Verbot stärkt die Rechtssicherheit, besonders bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, und erleichtert und beschleunigt präventivpolizeiliche Massnahmen sowie die Beweisführung in Strafverfahren.

Wer das Verbot missachtet, riskiert bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

«Hinter jedem Gesetz stehen nicht nur Worte, sondern Entscheidungen, die weitreichende Folgen haben. Ein Gesetz ist ein Bekenntnis, ein Schutzschild, ein Versprechen. Der Kampf gegen den Terrorismus erfordert mehr als nur gute Absichten. Er verlangt Klarheit, Weitblick und Mut.»

Philippe, Jurist

Einreiseverbote und Ausweisungen

Terrorismusbekämpfung